Sie bestehen aus einer Mittellage parallel ausgerichteten Holzstäben (Tischlerplatte) bzw. -stäbchen (Stäbchenplatte). Der Unterschied besteht darin, das bei den Tischlerplatten die Stäbe nur mit dem Deckfurnier verleimt, bei den Stäbchenplatten die einzelnen Stäbe zusätzlich auch untereinander verleimt sind.
Die Oberfläche besteht beidseitig aus einem quer verleimten Deckfurnier: